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Hinweisgeberschutz: Jetzt konform mit dem Gesetz werden!


Einleitung

Hinweisgeberschutz, auch bekannt als Whistleblower-Schutz, ist ein zentraler Baustein für die Aufdeckung und Prävention von Fehlverhalten innerhalb von Organisationen. Insbesondere die EU-Richtlinie zum Hinweisgeberschutz, die im Jahr 2019 eingeführt wurde, stellt einen wesentlichen Fortschritt im Schutz von Personen dar, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden. Dieser umfassende Leitfaden zielt darauf ab, die Bedeutung des Hinweisgeberschutzes und die Einzelheiten der EU-Richtlinie zu erläutern und zeigt auf, wie Organisationen diese wirksam umsetzen können.


Was ist der Hinweisgeberschutz?

Der Hinweisgeberschutz bezieht sich auf den Schutz von Individuen - den sogenannten Whistleblowern - die unethisches oder illegales Verhalten innerhalb einer Organisation aufdecken. Solche Maßnahmen dienen dazu, diese Personen vor Vergeltungsmaßnahmen, wie etwa Einschüchterung, Mobbing, ungerechter Kündigung oder anderen negativen Auswirkungen auf ihre Karriere zu schützen.

Whistleblower spielen eine entscheidende Rolle bei der Aufdeckung von internem Fehlverhalten, das sonst unentdeckt bleiben könnte. Dies kann Korruption, Betrug, Missmanagement oder Verstöße gegen Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften beinhalten. Ohne einen ausreichenden Schutz könnten sich Mitarbeiter allerdings zögern, solche Verstöße zu melden, aus Angst vor Repressalien. Ein starker Hinweisgeberschutz ist daher wesentlich, um ein offenes und ehrliches Arbeitsumfeld zu fördern und das Vertrauen in Organisationen zu stärken.


Die EU-Richtlinie zum Hinweisgeberschutz

Die EU-Richtlinie 2019/1937 über den Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, stellt einen Meilenstein im Hinweisgeberschutz innerhalb der Europäischen Union dar. Die Richtlinie legt Mindeststandards für den Schutz von Whistleblowern fest und verlangt von den Mitgliedstaaten, dass sie gesetzliche und institutionelle Maßnahmen treffen, um Whistleblower zu schützen.

Die EU-Richtlinie geht über den bloßen Schutz von Whistleblowern hinaus. Sie umfasst auch eine Reihe von Anforderungen an Organisationen, um ein sicheres und unterstützendes Umfeld für Whistleblower zu schaffen. Diese Anforderungen beinhalten die Einrichtung von internen und externen Meldewegen, die Bereitstellung von Informationen über diese Wege, und den Schutz der Vertraulichkeit der Identität der Whistleblower.



Hinweisgeberschutzsystem
Hinweisgeberschutzsystem


Die Auswirkungen der EU-Richtlinie auf den Hinweisgeberschutz

Die EU-Richtlinie hat das Potenzial, die Kultur des Meldens von Fehlverhalten in Organisationen erheblich zu verändern. Sie erweitert den Schutz auf eine breitere Palette von Verstößen und gilt für eine breitere Gruppe von Personen, einschließlich Selbständigen, Freiberuflern, Freiwilligen, Praktikanten und Bewerbern.

Durch den Schutz dieser breiten Gruppe von Personen und eine breite Palette von Verstößen erhöht die Richtlinie die Wahrscheinlichkeit, dass Fehlverhalten gemeldet und angegangen wird. Dies kann Organisationen dabei helfen, potenzielle Probleme frühzeitig zu erkennen und anzugehen, bevor sie zu ernsthaften Schäden führen.


Umsetzung der EU-Richtlinie in Organisationen

Die Umsetzung der EU-Richtlinie erfordert eine umfassende Strategie, die über die reine Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften hinausgeht. Hier sind einige Aspekte, die Organisationen berücksichtigen sollten:

  1. Etablierung klarer Meldewege: Die Richtlinie verlangt, dass Organisationen klare interne und externe Meldewege für Whistleblower einrichten. Diese sollten einfach zugänglich und nutzerfreundlich sein und den Schutz der Identität des Whistleblowers gewährleisten. Auch sollte es klar definierte Verfahren geben, wie auf diese Meldungen reagiert wird, einschließlich einer fairen und unvoreingenommenen Untersuchung von Anschuldigungen.

  2. Schutz vor Vergeltung: Die Richtlinie verbietet ausdrücklich Vergeltungsmaßnahmen gegen Whistleblower. Organisationen sollten deshalb Mechanismen einrichten, um Vergeltungsmaßnahmen zu verhindern und gegebenenfalls zu bestrafen. Dies kann beispielsweise eine klar definierte Politik gegen Vergeltungsmaßnahmen, Unterstützung und Beratung für Whistleblower und geeignete Sanktionen gegen Personen, die Vergeltungsmaßnahmen ergreifen, umfassen.

  3. Schulungen und Sensibilisierung: Die erfolgreiche Umsetzung der Richtlinie hängt stark von der Bereitschaft der Mitarbeiter ab, Verstöße zu melden. Organisationen sollten deshalb regelmäßige Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen durchführen, um das Bewusstsein für die Bedeutung des Whistleblowings und die Rechte und Pflichten von Whistleblowern zu erhöhen.

  4. Kulturwandel: Letztendlich zielt die EU-Richtlinie darauf ab, einen Kulturwandel in Organisationen herbeizuführen, der das Melden von Fehlverhalten fördert und Whistleblower unterstützt. Dies erfordert eine langfristige Strategie, die über die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften hinausgeht und die Schaffung einer offenen und unterstützenden Organisationskultur beinhaltet.



Hinweisgeberschutz
Hinweisgeberschutz



Die EU-Richtlinie wurde in deutsches Recht überführt und ist ab sofort gültig.


Unternehmen ab 250 Mitarbeiter müssen das Gesetz bis 01.07.2023 umsetzen.

Unternehmen von 50 Mitarbeiter bis 249 Mitarbeiter müssen das Gesetz bis 17. Dezember 2023 umsetzen.


Wird das Gesetz nicht umgesetzt drohen Strafen bis zu 50.000 Euro.



Fazit und Ausblick

Die EU-Richtlinie zum Hinweisgeberschutz stellt einen bedeutenden Fortschritt in der Förderung von Transparenz und Rechenschaftspflicht in Organisationen dar. Sie erweitert den Schutz von Whistleblowern und fordert Organisationen auf, aktive Maßnahmen zur Förderung und Unterstützung von Whistleblowing zu ergreifen. Die Umsetzung der EU-Richtlinie erfordert jedoch eine umfassende Strategie, die weit über die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften hinausgeht. Organisationen müssen klare Meldewege einrichten, den Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen gewährleisten, Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen durchführen und eine Kultur schaffen, die das Melden von Fehlverhalten fördert. Der Hinweisgeberschutz ist ein kontinuierlicher Prozess, der eine konstante Überwachung und Verbesserung erfordert. Mit der richtigen Strategie und dem Engagement auf allen Ebenen der Organisation können jedoch bedeutende Fortschritte erzielt werden, um ein offenes, transparentes und rechenschaftspflichtiges Arbeitsumfeld zu schaffen.



Wir bei 2PRO bieten Ihnen Hilfe bei der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes nach deutschem Recht. Sprechen Sie uns gerne an. Wir helfen weiter!


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Hinweisgeber Meldestelle
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☎ +49 (0) 531 / 35 57 21 60



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